Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG

BR Maschinenhandel & Service Bringezu/Reinecke GbR

Dorfstraße 82 A

39343 Hohe Börde OT Ackendorf


Vertreten durch:
Phillipp Reinecke
Steffen Bringezu


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE344249664

Aufsichtsbehörde:
Handwerkskammer Magdeburg

Haftungsausschluss:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeines

1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen BR Maschinenhandel & Service GbR

 und dem Käufer einschließlich der zukünftigen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anderen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. BR Maschinenhandel & Service GbR ist berechtigt, ihre Allgemeinen Verkaufs-, und Lieferbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Käufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern.

2. Besteht zwischen dem Käufer und BR Maschinenhandel & Service GbR eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.

II. Vertragsschluss

1.Angebote von BR Maschinenhandel & Service GbR sind freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Stellt BR Maschinenhandel & Service GbR dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum von BR Maschinenhandel & Service GbR.

2. Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Sofern von BR Maschinenhandel & Service GbR keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.

 

3. Ist der Käufer Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich die schriftliche Bestätigung von BR Maschinenhandel & Service GbR maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen. Eine Mitteilung an BR Maschinenhandel & Service GbR ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie BR Maschinenhandel & Service GbR nicht innerhalb von sieben Tagen zugegangen ist.

III. Liefertermin, Lieferumfang, Lieferverzug

1. Liefertermine und -fristen gelten nur als annähernd vereinbart, wenn nicht BR Maschinenhandel & Service GbR eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich abgegeben hat. Bei nicht rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags durch den Käufer sowie der nicht rechtzeitigen Erbringung aller Vorleistungen des Käufers verlängern sich die Liefertermine entsprechend. Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

2. BR Maschinenhandel & Service GbR ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht das zumutbare Mindestmaß unterschreiten.

3. Der Käufer hat den Lieferschein zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind BR Maschinenhandel & Service GbR unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.

4. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an BR Maschinenhandel & Service GbR oder höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen im Betrieb von BR Maschinenhandel & Service GbR oder bei den Vorlieferanten von BR Maschinenhandel & Service GbR. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind in diesen Fällen in den Grenzen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.

5. Entsteht dem Käufer durch eine von BR Maschinenhandel & Service GbR verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, kann der Käufer diesen unter Ausschluss weitergehender Ersatzansprüche in Höhe von 0,5 % für jede Woche der Verspätung, höchstens aber in Höhe von 5% des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung

 

ersetzt verlangen. Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) ausgeschlossen.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Preise schließen Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Maßgebend für die Berechnung fabrikneuer Maschinen sind die am Lieferungstag gültigen Preise. Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet; ihre Rücknahme ist ausgeschlossen.

2. Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines konkreten Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BR Maschinenhandel & Service GbR anerkannt sind.

V. Gefahrübergang, Abnahme

1. Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder BR Maschinenhandel & Service GbR noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung und/oder Inbetriebnahme übernommen hat. Soweit der Liefergegenstand abgenommen werden muss, ist die Abnahme für den Gefahrenübergang maßgebend. Die Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden und darf durch bloßes Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels durch den Käufer nicht verweigert werden.

2. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen, die BR Maschinenhandel & Service GbR nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.

VI. Gewährleistung, Mängelrüge

1. Für Mängel der Lieferung haftet BR Maschinenhandel & Service GbR unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

1.1 Die Gewährleistungsfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) ab Gefahrenübergang 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate.

1.2. Bei gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Maschine vorher vom Käufer nicht besichtigt worden ist, es sei denn, BR Maschinenhandel & Service GbR hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.

2. Die Regelungen des Absatzes 1 gelten nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Käufers sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemäß den Regelungen des Abschnittes VII (Allgemeine Haftungsbeschränkung) im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.

3. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben sowie Angaben in den Unterlagen von BR Maschinenhandel & Service GbR enthalten keine Zusicherungen. Proben, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Soweit die von BR Maschinenhandel & Service GbR zu verwendenden Materialien vertraglich spezifiziert sind, gewährleistet dies nur die Übereinstimmung mit der Spezifikation und nicht die Geeignetheit der Materialien für den vertraglichen Zweck. Zu Hinweisen ist BR Maschinenhandel & Service GbR nur bei ihrer offensichtlichen Ungeeignetheit verpflichtet.

4. Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich im letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Beim Verkauf einer Maschine liegt diesen Gewährleistungsregelungen eine Verwendung im Einschichtbetrieb zugrunde.

5. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen, BR Maschinenhandel & Service GbR gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind BR Maschinenhandel & Service GbR unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleiben die §§ 377,378 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.

6. Etwaige Qualitätsmängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist.

7. Stellt der Käufer einen Mangel fest, so darf er den Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat BR Maschinenhandel & Service GbR ausreichende Gelegenheit und Zeit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen; anderenfalls entfallen alle Mangelansprüche. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei BR Maschinenhandel & Service GbR unverzüglich zu benachrichtigen ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von BR Maschinenhandel & Service GbR Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Unabhängig vom Vorliegen eines Mangels erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne die Genehmigung von BR Maschinenhandel & Service GbR seitens des Käufers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.

8. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.

9. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl von BR Maschinenhandel & Service GbR Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

10. Im Falle der Mangelbeseitigung ist BR Maschinenhandel & Service GbR verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde.

11. Lässt BR Maschinenhandel & Service GbR eine ihm gestellte angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung im Sinne des § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihm eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen von BR Maschinenhandel & Service GbR verweigert wird, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren den Liefergegenstand betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

VII. Allgemeine Haftungsbeschränkung

1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von BR Maschinenhandel & Service GbR infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluss oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten (z. B. Bedienungs- oder Wartungsanleitung) vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die Regelungen der Abschnitte VI und VII.2 entsprechend, weitergehende Ansprüche des Käufers werden ausgeschlossen.

2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, haftet BR Maschinenhandel & Service GbR - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur

·        bei Vorsatz

·        bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter

·        bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

·        bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat

·        bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BR Maschinenhandel & Service GbR auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten

1. BR Maschinenhandel & Service GbR behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist BR Maschinenhandel & Service GbR zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer BR Maschinenhandel & Service GbR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

2. BR Maschinenhandel & Service GbR ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Käufer selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

3. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch BR Maschinenhandel & Service GbR bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von BR Maschinenhandel & Service GbR, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich BR Maschinenhandel & Service GbR, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. BR Maschinenhandel & Service GbR kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die BR Maschinenhandel & Service GbR nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen BR Maschinenhandel & Service GbR und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Käufer stets für BR Maschinenhandel & Service GbR vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen nicht BR Maschinenhandel & Service GbR gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt BR Maschinenhandel & Service GbR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren von BR Maschinenhandel & Service GbR mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer BR Maschinenhandel & Service GbR anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für BR Maschinenhandel & Service GbR. Für die durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

5. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist BR Maschinenhandel & Service GbR berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. BR Maschinenhandel & Service GbR verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

 

IX. Erfüllungsverpflichtung, Unmöglichkeit und Nichterfüllung

1. Die Lieferverpflichtung und die Lieferfrist von BR Maschinenhandel & Service GbR unterliegen dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

2. Wenn BR Maschinenhandel & Service GbR die gesamte Leistung vor Gefahrübergang aufgrund eines von BR Maschinenhandel & Service GbR zu vertretenden Umstandes unmöglich wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten

Im Falle einer teilweisen Unmöglichkeit oder teilweisen Unvermögens gilt die vorstehende Regelung nur für den entsprechenden Teil. Der Käufer kann in diesem Fall jedoch vom Gesamtvertrag zurücktreten, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung nachweisen kann

Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe der Regelungen aus den Abschnitten VI und VII ausgeschlossen.

3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Käufers ein, so bleibt dieser zur Erfüllung verpflichtet.

4. Nach Rücktritt von BR Maschinenhandel & Service GbR vom Vertrag bzw. nach ihrer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist BR Maschinenhandel & Service GbR  berechtigt, zurückgenommene Ware frei zu verwerten.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Warenlieferung der Geschäftssitz von BR Maschinenhandel & Service GbR.

2. Wenn der Käufer, Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von BR Maschinenhandel & Service GbR Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses; Klagen gegen BR Maschinenhandel & Service GbR können nur dort anhängig gemacht werden.

3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

XI. Rechtswirksamkeit, Datenschutz

1.Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.

2. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BR Maschinenhandel & Service GbR; dies gilt auch für eine Abweichung von den vertraglichen Schriftformerfordernissen selbst.

 

3. Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

 

4. BR Maschinenhandel & Service GbR ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Käufer- auch wenn diese von Dritten stammen - im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von BR Maschinenhandel & Service GbR beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.

 

 

 

 

 

Unsere Kontaktinformationen:

Bringezu/Reinecke Maschinenhandel & Service GbR

Dorfstr. 82 A

39343 Ackendorf

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